Gebührenübersicht
Die Inkasso-Vergütung wird von der INTER INKASSO AG beim Schuldner eingefordert, sodass Sie als Auftragsgeber im Erfolgsfall keine Kosten trägt.
Nur im Nicht-Erfolgsfall (also wenn die Inkasso-Vergütung nicht in voller Höhe beim Schuldner eingeholt werden kann) tragen Sie die Kostenlast. Unsere Vergütung berechnet sich aktuell analog Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerne können wir Ihnen aber auch ein auf Sie zugeschnittenes Alternativangebot unterbreiten.