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Schuldner

Sie haben eine Zahlungsaufforderung von uns erhalten? Im Folgenden finden Sie hierzu wichtige Informationen.

 

Inkasso ist laut dem Rechtsdienstleistungsgesetz "...die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen...". Mit anderen Worten: Wir helfen unseren Mandanten, Zahlungsansprüche gegen ihre Schuldner durchzusetzen.

Das Erbringen von Inkasso-Dienstleistungen ist im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt.
Inkassodienstleister müssen sich in Deutschland registrieren lassen (§ 10 Abs. 1 RDG). Die INTER INKASSO AG ist im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 3712/1-I/3-3786/08 eingetragen. Zulassungsbehörde / Aufsichtsbehörde ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main.

 

Wir schreiben Sie an, weil einer unserer Mandanten der Auffassung ist, dass Sie ihm Geld schulden. Dieser Anspruch besteht zumeist aufgrund eines Vertrages (z. B. aus dem Kauf einer Ware, einem Mietvertrag oder der Beauftragung eines Dienstleisters), kann aber auch einen anderen Rechtsgrund haben (z. B. Schadensersatz aus Sachbeschädigung oder ein Rückerstattungsanspruch).

 

In unserer Zahlungsaufforderung führen wir bereits am Anfang auf, welcher Mandant eine Forderung gegen Sie geltend macht und aus welchem Grund. Weitere wichtige Informationen (z. B. Rechnungsnummern) finden Sie in der Forderungsaufstellung, die als Anlage beiliegt.

 

Bitte prüfen Sie die in unserem Schreiben enthaltenen Angaben sorgfältig. Bedenken Sie, dass der Rechtsgrund für die Forderung auch einmal etwas länger zurückliegen kann (oftmals verjährt ein Zahlungsanspruch erst nach drei Jahren zum Jahresende).

Sollten Sie dennoch die geltend gemachte Forderung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte umgehend:

per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ,
per Fax: 06251 / 869 51 42,
per Telefon: 06251 / 869 51 41
oder auf dem Postweg: INTER INKASSO AG, Heimrodstraße 14, 64625 Bensheim.

Wir werden uns notfalls direkt mit unserem Mandanten in Verbindung setzen und uns bemühen, alle offenen Fragen für Sie zu klären.

 

Für unsere Dienstleistungen entstehen Kosten. Diese sind bis zur Höhe der Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erstattungsfähig (§ 4 Abs. 5 RDGEG).

Für das gesamte außergerichtliche Inkasso-Verfahren entsteht zunächst eine 1,3fache Geschäftsgebühr analog Nr. 2300 VV, §§ 2 Abs. 2, 13 RVG. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Höhe der Hauptforderung (also z. B. des offenen Rechnungsbetrages).

Weiterhin entsteht eine Pauschale für die Entgelte von Post- und Telekommunikationsdienstleistungen analog Nr. 7002 VV, § 2 Abs. 2 RVG. Diese beträgt 20 % der Geschäftsgebühr, höchstens jedoch EUR 20,00.

Ist unser Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird auf diese Kosten noch die Umsatzsteuer i. H. v. derzeit 19 % weiterberechnet.

 

Bitte melden Sie sich in diesem Fall umgehend bei uns. Wir werden zusammen mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden, wie der Betrag beglichen werden kann.

 

Wir sind verpflichtet, offene Forderungen gegen natürliche Personen der Schufa Holding AG in Wiesbaden zu melden. Dies erfolgt aber nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (siehe hierzu § 31 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz).

 

Leider gibt es auch in unserer Branche schwarze Schafe, die versuchen, unberechtigte Forderungen einzutreiben. Prüfen Sie daher jede Zahlungsaufforderung in Bezug auf den Forderungsgrund, den Gläubiger und die Forderungshöhe. Suchen Sie bei Zweifeln das Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister; seriöse Firmen müssen dort eingetragen sein.

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