ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
INTER INKASSO AG für die Betreibung von Forderungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber beauftragt die INTER INKASSO AG zur außergerichtlichen und -im gemäß Einzelauftrag näher zu bezeichnendem Umfang- gerichtlichen Beitreibung von Forderungen im Rahmen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages. Der Auftraggeber zahlt dafür die vereinbarte Vergütung.
(2) Der einzelne Vertrag gilt mit Absendung des ausgefüllten Auftragsformulars durch den Auftraggeber an die INTER INKASSO AG (per Post, Fax, E-Mail oder Online-Auftrag) sowie Auftragsbestätigung durch die INTER INKASSO AG als geschlossen.
§ 2 Leistungsumfang Forderungsbeitreibung
(1) Die INTER INKASSO AG übernimmt die außergerichtliche Forderungsbeitreibung und das gerichtliche Mahnverfahren in Vollmacht des Auftraggebers für nicht ausgeklagte Forderungen des Auftraggebers sowie sämtliche Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen für bereits titulierte Forderungen. Der jeweilige Auftrag gilt als unbefristet erteilt. Der Auftrag wird bis zur Beitreibung oder endgültigen Aussichtslosigkeit bearbeitet.
(2) Vom Leistungsumfang gemäß Absatz 1 kann durch gesonderte Absprache zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall oder generell abgewichen werden.
(3) Eine Beitreibung der Forderungen im ordentlichen Gerichtsverfahren erfolgt durch die INTER INKASSO AG nicht. Im Bedarfsfall und auf Wunsch des Auftraggebers überträgt die INTER INKASSO AG diese Aufgabe einem Rechtsanwalt nach eigener Wahl. Alternativ kann der Auftraggeber das Verfahren selbst oder durch einen eigenen Rechtsanwalt fortsetzen. Die INTER INKASSO AG wird dem beauftragten Rechtsanwalt alle ihr vorliegenden Informationen für das Gerichtsverfahren unentgeltlich zur Verfügung stellen.
(4) Die INTER INKASSO AG kann einzelne Aufträge ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn sie bezüglich der beizutreibenden Forderungen Rechtsverletzungen vermutet, wenn eine Interessenkollision besteht oder wenn Forderungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beizutreiben sind. (5) Die Beauftragung gilt jeweils für die im Auftragsformular bezeichneten Forderungen. Eine Mindestauftragsmenge oder eine Mindestauftragshöhe werden nicht vereinbart.
(6) Jeder Inkasso-Vorgang erhält eine eindeutige Inkasso-Nummer. Mehrere Forderungen zu einem Schuldner werden, soweit möglich und gemeinsam beauftragt, zu einem Inkasso-Vorgang zusammengefasst. Anderenfalls wird jede beauftragte Forderung einem gesonderten Inkasso-Vorgang zugeordnet. Ein Auftrag kann mehrere Schuldner nur dann umfassen, wenn es sich um Gesamtschuldner handelt.
(7) Die INTER INKASSO AG wird während ihrer üblichen Geschäftszeiten tätig, d.h. montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr, außer an Feiertagen und in der Zeit vom 24. bis 31. Dezember.
§ 3 Einzelne Beitreibungsmaßnahmen
Die Entscheidung über jeweils einzelne Maßnahmen im Rahmen der Forderungsbeitreibung (z. B. Abfolge von Mahnschreiben, Telefoninkasso, Angebot von Zahlungsplänen, Zeitpunkt des gerichtlichen Mahnantrags) erfolgt im Ermessen der INTER INKASSO AG, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 4 Vergütung der INTER INKASSO AG
(1) Die INTER INKASSO AG berechnet ihre Vergütung pro Inkasso-Vorgang und analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für vorgerichtliche Tätigkeiten wird, je nach Aufwand, bei unbestrittenen Forderungen eine 0,5fache bis 1,3fache Geschäftsgebühr und bei bestrittenen Forderungen eine 1,3fache bis 2,5fache Geschäftsgebühr berechnet. Die Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen beträgt 20% der Gebühr, höchstens jedoch EUR 23,80 einschließlich Umsatzsteuer. Sollte im Einzelfall eine Rechtsverordnung gemäß § 4 Abs. 5 RDGEG eine geringere Gebühr oder Höchstgrenze vorschreiben, gilt diese als vereinbart. Zudem werden gegebenenfalls anfallende erforderliche Auslagen (z. B. Adressauskunfts- oder Gerichtsgebühren) dem Auftraggeber weiterberechnet.
(2) Für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids berechnet die INTER INKASSO AG eine 1,0fache Verfahrensgebühr, für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids eine 0,5fache Verfahrensgebühr. Ging der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids eine vorgerichtliche Tätigkeit voraus, wird dessen Geschäftsgebühr zu 50% auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
(3) Werden Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen für bereits titulierte Forderungen beauftragt, berechnet die INTER INKASSO AG eine Vergütung in Höhe einer 0,3fachen Verfahrensgebühr und die Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen analog RVG für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme oder besondere Angelegenheit (§ 18 RVG). Abs. 1 Satz 3 bis 5 gelten entsprechend.
(4) Die Vergütung sowie erforderliche Auslagen werden, soweit gesetzlich möglich, dem Schuldner als Verzugsschaden des Auftraggebers weiterbelastet. Zahlt der Schuldner die Kosten und Auslagen, werden sie mit den Forderungen gegen den Auftraggeber verrechnet. Im Nicht-Erfolgsfall trägt der Auftraggeber die Vergütung und Auslagen.
(5) Die Vergütung wird mit Mitteilung der Auftragsannahme durch die INTER INKASSO AG fällig. Erforderliche Auslagen werden mit Entstehen und Mitteilung durch die INTER INKASSO AG fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Auftragsabwicklung. Die INTER INKASSO AG ist jedoch auch berechtigt, während des Auftrages Zwischenabrechnungen zu erstellen, insbesondere, wenn Teilzahlungen des Schuldners erfolgt sind, wenn zwischenzeitlich ungewöhnlich hohe Auslagen angefallen sind oder eine Langzeitüberwachung erforderlich wird; ebenso dann, wenn nach Erlangung eines Vollstreckungsbescheids in das Zwangsvollstreckungsverfahren übergegangen wird. Die Beträge sind spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
(6) Offensichtlich unberechtigte Forderungen darf die INTER INKASSO AG nicht bearbeiten. Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass die Forderung bei Auftragserteilung unberechtigt, nicht im Verzug oder bereits tituliert war, berechnet die INTER INKASSO AG dem Auftraggeber die Kosten und Auslagen (Vergütung gemäß Absatz 1). Satz 2 gilt entsprechend bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen eine der Pflichten aus § 6.
(7) Wird durch Mitwirkung der INTER INKASSO AG ein Vertrag geschlossen, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, berechnet die INTER INKASSO AG hierfür zusätzlich eine Einigungsgebühr analog RVG.
(8) Sollte bzgl. betitelter Forderungen wegen Nichterreichbarkeit oder aktueller Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eine Langzeitüberwachung erforderlich werden, berechnet die INTER INKASSO AG hierfür pauschal EUR 23,80 einschließlich Umsatzsteuer, im Erfolgsfall zuzüglich 50% der Forderung als Provision.
(9) Bezahlt der Schuldner entgegen der Aufforderung der INTER INKASSO AG direkt an den Auftraggeber, hat dieser die (eventuell noch nicht beglichene) Vergütung und Auslagen an die INTER INKASSO AG abzuführen. Die INTER INKASSO AG hat insoweit einen Auskunftsanspruch gegen den Auftraggeber.
(10) Fordert der Auftraggeber die Übersendung der Akte im Laufe oder nach Abschluss der Bearbeitung an, berechnet die INTER INKASSO AG dafür zusätzlich Auslagenerstattung analog Anlage I, Teil 7 RVG. Die Übersendung der Akte erfolgt nach Zahlungseingang und in elektronischer Form. Artikel 12 EU-DSGVO bleibt davon unberührt.
§ 5 Verrechnungsfolge
(1) Eingehende Zahlungen des Schuldners werden gem. § 367 BGB zuerst auf sämtliche Kosten (Inkassokosten, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Adressrecherche- sowie Behördenkosten etc.), dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die übergebene Hauptforderung verrechnet. Sollten entstehende Fremdgeldbeträge auf ein internes Fremdgeldkonto gezahlt werden müssen, da eine rechtzeitige Weiterleitung an den Auftraggeber nicht möglich ist, wird dieses Fremdgeldkonto nicht verzinst. Die INTER INKASSO AG behält sich im Falle des Satzes 2 die Berechnung einer Hebegebühr analog RVG vor.
(2) Sofern die Schuldnerzahlung per Lastschrift oder Scheck erfolgt, wird die Abrechnung darin enthaltener Fremdgelder frühestens nach Ablauf der 6wöchigen Widerspruchsfrist bzw. endgültigen Gutschrift auf dem Bankkonto der INTER INKASSO AG erstellt.
(3) Der Auftraggeber gleicht etwaige infolge einer bei ihm bestehenden Vorsteuerabzugsberechtigung nicht vom Schuldner zu ersetzenden Umsatzsteuerbeträge gegenüber der INTER INKASSO AG aus.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für den rechtlichen Bestand der zur Einziehung übertragenen Forderung verantwortlich und haftet für die Folgen unvollständiger oder falscher Angaben. Der Auftraggeber versichert des Weiteren, dass die Forderung fällig und dass der Schuldner diesbezüglich im Verzug ist. Soweit nicht ausschließlich die Zwangsvollstreckung beauftragt wird, versichert der Auftraggeber zudem, dass die Forderung nicht betitelt ist.
(2) Zahlungen des Schuldners oder anderer Personen an den Auftraggeber oder sonstige Vorkommnisse, die sich auf die Forderung beziehen, sind der INTER INKASSO AG unverzüglich, mindestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Kenntnisnahme, anzuzeigen. Eine Fristüberschreitung kann dem Auftraggeber zusätzliche Kosten verursachen.
(3) Während der Dauer des Auftrages darf die Forderung nicht vom Auftraggeber selbst weiterbearbeitet und keiner anderen Stelle (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Rechtsbeistand o. ä.) zur Bearbeitung übergeben werden. Sollte dies dennoch erfolgen, kann die INTER INKASSO AG die Weiterbearbeitung ablehnen und die angefallenen Inkassokosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
(4) Bei Mitteilungen der INTER INKASSO AG ist der Auftraggeber an die Verschwiegenheitspflicht gebunden und alle Mitteilungen über den Schuldner, auch über einen Drittschuldner, sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Er darf von solchen Mitteilungen Dritten keine Kenntnis geben und solche Mitteilungen auch nicht als Beweismittel in Prozessen verwenden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Auftraggeber zum Schadensersatz. Die schriftlichen Mitteilungen bleiben Eigentum der INTER INKASSO AG.
§ 7 Haftung der INTER INKASSO AG
(1) Die INTER INKASSO AG führt alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch und ist nicht für die Folgen einer Entscheidung haftbar, die aufgrund vom Auftraggeber übermittelter falscher Informationen getroffen wird. Sie haftet ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Abweichend von Satz 2 besteht für einfache Fahrlässigkeit Haftung in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (also derjenigen Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber deshalb vertraut und vertrauen darf) und Verletzungen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die Haftung der INTER INKASSO AG bei leichter Fahrlässigkeit (Abs. 1 Satz 3) ist auf den üblicherweise zu erwartenden Schaden, maximal die Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Sie weist die Deckungssumme auf Anforderung des Auftraggebers nach.
(3) Die INTER INKASSO AG haftet nicht, wenn der Auftraggeber im Falle erfolgreicher Insolvenzanfechtungen über die INTER INKASSO AG eingenommene Forderungen zurückzahlen muss, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(4) Für Erfüllungsgehilfen der INTER INKASSO AG gelten diese Haftungsbegrenzungen entsprechend.
(5) Sollte nach § 8 Abs. 2 UWG nicht die INTER INKASSO AG, sondern der Auftraggeber in Anspruch genommen werden, ohne dass die vorgeworfene Handlung aus einer ausdrücklichen Anweisung des Auftraggebers herrührt, erklärt sich die INTER INKASSO AG zur Übernahme aller daraus resultierenden Kosten gegenüber dem Auftraggeber bereit, soweit der Auftraggeber der INTER INKASSO AG die Prozessführung durch sie selbst oder einer von ihr bestimmten Rechtsanwalt überlässt und Erklärungen gegenüber dem Dritten nur mit Zustimmung der INTER INKASSO AG abgibt.
§ 8 Verschwiegenheit, Datenschutz, Schufa-Meldungen
(1) Die INTER INKASSO AG verpflichtet die für sie tätigen Mitarbeiter, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Beauftragung offenbart werden (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die INTER INKASSO AG wird die im Rahmen des Forderungseinzuges gespeicherten Daten und Unterlagen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Datensicherung und den Bestimmungen der Datenschutzgesetze verarbeiten und nutzen. Die mit dem Forderungseinzug befassten Mitarbeiter der INTER INKASSO AG sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.
(3) Die Beauftragung der INTER INKASSO AG umfasst auch etwa erforderliche Einmeldungen der Schuldnerdaten bei Auskunfteien.
(4) Die INTER INKASSO AG verarbeitet zum Zweck der Vertragsdurchführung die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, soweit dieser eine natürliche Person ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO. Die Bereitstellung des Namens, einer aktuellen Rechnungsadresse, einer Kontaktmöglichkeit außerhalb des Postwegs (wie Telefonnummer, E-Mai-Adresse, Faxnummer) sowie forderungsbegründender Daten sind für die Vertragsdurchführung erforderlich.
(5) Im Übrigen wird auf Anlage 1 dieser AGB -Informationen zur Datenverarbeitung- verwiesen.
§ 9 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Die entsprechenden Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Schriftwechsel mit dem Schuldner sind in Kopie dem Auftragsformular beizufügen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten haftet der Auftraggeber. Sollte der Auftraggeber Originalunterlagen einsenden, erhält er diese gegen Berechnung des Aufwands gemäß § 4 Abs. 10 Satz 1 von der INTER INKASSO AG zurück.
(2) Der Auftraggeber hat Änderungen seiner Daten der INTER INKASSO AG zeitnah in Text- oder Schriftform mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere:
- bei natürlichen Personen: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift
- bei juristischen Personen/ Personengesellschaften; auch, wenn diese gesetzliche Vertreter oder Mitglied des Vertretungsorgans des Auftraggebers sind (z.B. Komplementär-GmbH bei der GmbH & Co. KG): Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, ggf. Registernummer, Anschrift (Sitz oder Hauptsitz), Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter
sowie jeweils die relevanten Kontaktdaten.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Bestandteil dieser AGB sind die Anlagen 1 (Informationen zur Datenverarbeitung) und 2 (Informationen zum Widerruf von Verbrauchern). Zusätzliche Vertragsregelungen oder Vertragsänderungen sind schriftlich oder in Textform zu treffen. Anzeigen oder Erklärungen von Verbrauchern gegenüber der INTER INKASSO AG müssen mindestens in Textform erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht berührt.
(3) Der Gerichtsstand ist Bensheim, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
Anlage 1 der
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der INTER INKASSO AG
für die Beitreibung von Forderungen
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Mandanten- und Interessentendaten durch die INTER INKASSO AG, Heimrodstraße 14, 64625 Bensheim (Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir verarbeiten zum Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage, zur Auftragsbearbeitung und zu Nachweiszwecken Ihre personenbezogenen Daten. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung können sein:
- Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO im Falle von unverbindlichen Anfragen und Auskünften; unser berechtigtes Interesse besteht in diesem Fall in der Vorstellung und Beratung zu unserem Unternehmen und unseren Leistungen,
- Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO, wenn wir Ihre Daten für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen mit Ihnen benötigen,
- Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO, wenn wir Ihre Daten aus eigenem Interesse verarbeiten; unser berechtigtes Interesse besteht in diesem Fall in der Prüfung von Rechtsansprüchen und ggf. Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen, des Weiteren in der Nachweisführung in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben,
- Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO, wenn wir Ihre Daten zu Zwecken des Direktmarketings, einschließlich der Erstellung von anonymisierten Statistiken, verarbeiten; in diesem Fall steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung zu.
Eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten besteht nicht, soweit nichts anderes von uns mitgeteilt wird. Sie ist auch nicht für den Abschluss eines Vertrags erforderlich, soweit sich aus unseren Anfragen und unserem Auftragsformular nichts anderes ergibt. Falls von uns personenbezogene Daten angefordert wurden, sind diese zur Bearbeitung des Vorgangs erforderlich; ein Fehlen dieser Daten kann dazu führen, dass wir Ihre Anfrage nicht korrekt bearbeiten können.
Die Zwecke der Datenverarbeitung können es erfordern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, insbesondere Gerichte oder Gerichtsvollzieher.
Unser Datenschutzbeauftragter ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder über unsere Postadresse, z. Hd. Datenschutz, kontaktierbar.
Ihre Daten werden im Regelfall nach Ablauf von 4 Jahren ab Abschluss des Vorgangs gelöscht. Eine längere Aufbewahrung findet statt, soweit dies wegen der Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder Verteidigung gegen solche erforderlich ist; in diesem Fall werden die Daten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Des Weiteren werden steuer- und handelsrechtliche Unterlagen, die Ihre Daten enthalten, gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Telefon-Verbindungsdaten werden zur statistischen Auswertung maximal für 1 Jahr gespeichert.
Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Des Weiteren stehen Ihnen in Bezug auf diese gespeicherten Daten folgende Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 EU-DSGVO),
- das Recht auf Berichtigung unzutreffender Daten (Art. 16 EU-DSGVO),
- das Recht auf Löschung von Daten (Art. 17 EU-DSGVO),
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten (Art. 18 EU- DSGVO),
- das Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung (Art. 21 EU-DSGVO) und
- das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO).
Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt (Art. 77 EU-DSGVO).
Anlage 2 der
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der INTER INKASSO AG
für die Beitreibung von Forderungen
Informationen zum Widerruf von Verbrauchern
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich oder Abschluss von Verträgen außerhalb unserer Geschäftsräume ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die INTER INKASSO AG nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Ein Muster-Widerrufsformular findet sich im Anschluss an diese Belehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
INTER INKASSO AG, Heimrodstraße 14, 64625 Bensheim
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
, Fax: 06251 / 869 51 42
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss Ihre Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.