Zwangsvollstreckungsverfahren
Liegt Ihnen bereits ein Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, Kostenfestsetzungsbeschluss, Gerichtsvergleich usw.) vor, übernehmen wir für Sie die Zwangsvollstreckung. Ausgehend davon, welche Informationen uns zum Schuldner zur Verfügung stehen, beauftragen wir das erfolgversprechendste Verfahren bei den jeweiligen Vollstreckungsorganen.
Wir berechnen diese Tätigkeit analog Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Übersicht der danach anfallenden Vergütung erhalten Sie in unserer Gebührentabelle III.
Langzeitüberwachung
Sollte eine Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich sein, überwachen wir den Titel und versuchen erneut, die Forderung umzusetzen, sobald uns neue, erfolgversprechende Informationen vorliegen.
Durch die Zusammenarbeit mit der Schufa ist es uns in der Regel möglich, Schuldner auch nach Umzügen ermitteln zu können.
Für die Langzeitüberwachung betitelter Forderungen berechnen wir pauschal EUR 20,00, im Erfolgsfall zuzüglich 50% der Forderung als Provision.
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Formulare
Eine Online-Beauftragung ist leider nicht möglich, da der Originaltitel für dieses Verfahren von Ihnen zu uns gesendet werden muss: Sie können das erforderliche Auftragsformular herunterladen, ausdrucken und uns zusammen mit dem Titel auf dem Postweg zusenden.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir behalten uns vor, Aufträge für Zwangsvollstreckungen im Ausland nicht anzunehmen. In Fall der Ablehnung erfolgt durch uns eine entsprechende schriftliche Mitteilung. Sollten erhebliche Kostenvorschüsse für eine Auslandsvollstreckung entstehen, informieren wir Sie darüber vorab schriftlich oder telefonisch. Kosten fallen bei Nichtzustandekommen der Beauftragung nicht an.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.