Leistungen

Gerichtliches Mahnverfahren

Wenn der Schuldner auf unsere Zahlungsaufforderungen nicht reagiert, schließt sich das gerichtliche Mahnverfahren an das außergerichtliche Inkasso an. Auf Wunsch können wir jedoch auch direkt in dieses Verfahren einsteigen.

Wir beantragen zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wird durch den Schuldner kein Widerspruch eingelegt, beantragen wir in einem weiteren Schritt den Vollstreckungsbescheid. Wird dieser rechtskräftig, erhalten Sie einen Titel, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.

Wir berechnen diese Tätigkeit nach § 4 RDGEG. Eine Erfolgsprovision behalten wir nicht ein. Wird durch unsere Mitwirkung ein Vertrag geschlossen, durch den der Streit oder die Ungewissheit über das Rechtsverhältnis beseitigt oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, berechnen wir hierfür zusätzlich eine 1,5-fache Einigungsgebühr analog RVG.

Eine Übersicht der danach anfallenden Kosten erhalten Sie in unserer Gebührentabelle II.

Formulare

Ihren Auftrag können Sie in unserem Online-Formular erteilen.

Sie können die Formulare direkt online ausfüllen und uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.

Bitte senden Sie uns die anspruchsbegründenden Anlagen (z.B. Rechnungen, Verträge, Lieferscheine) nicht im Original, sondern als Kopie zu. Originale müssen wir Ihnen unter Berechnung der erforderlichen Versand- und Kopierkosten zurückschicken.

Sollte die Zusendung weiterer Unterlagen erforderlich werden, setzen wir uns mit Ihnen rechtzeitig in Verbindung.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt zu INTER INKASSO
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