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Wie erkenne ich eine betrügerische Mahnung?

Es gibt sie immer öfter auch im Mahnwesen: schwarze Schafe. Da staunt so mancher Empfänger nicht schlecht, wenn er im Briefkasten plötzlich eine Mahnung für Dienstleistungen oder Produkte vorfindet, die er nie beauftragt oder bestellt hat. Meist wirken diese Schreiben täuschend echt, denn sie können mit Original-Logos und korrekten Firmenanschriften versehen sein – ohne dass die betroffenen Unternehmen selbst davon wissen. Typisch sind dabei Mahnungen zu frei erfundenen Sachverhalten, die häufig zu einer Überweisung auf ausländische Konten auffordern. Spätestens jetzt sollten Sie hellhörig werden. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) rät dazu, solche ominösen Forderungen nicht zu begleichen.

Anhand eines kleinen Schnell-Checks, zusammengestellt vom BDIU, können Sie betrügerische Mahnschreiben erkennen:

  • Ist Ihnen die Forderung bekannt?
    Im Normalfall weiß man, welche Rechnungen ausstehen und welche man bereits beglichen hat. Jedes Inkasso-Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, in der ersten Mahnung exakte Angaben zur Forderung zu machen. Dazu zählt beispielsweise Name oder Firma ihres Auftraggebers und der Grund der offenen Forderung. Prüfen Sie, ob Angaben wie diese vorhanden sind.
  • Briefkopf und Inhalt vergleichen
    Sie sollten stutzig werden, wenn sich beispielsweise eine deutsche Adresse im Briefkopf befindet, die Kontoangaben aber ein ausländisches Konto erkennen lassen. Das Länderkürzel bei Kontoangaben erkennen Sie direkt an den ersten beiden Buchstaben der IBAN (für Deutschland z. B. „DE“).
  • Im Zweifelsfall nachfragen
    Ist Ihnen die Forderung nicht bekannt, sollten Sie sich an das Inkasso-Unternehmen wenden, von dem die Mahnung stammt. Seriöse Inkasso-Unternehmen sind bei berechtigten Forderungen bestrebt, den Anspruch des Gläubigers ganz offen gegenüber dem Schuldner darzulegen.
  • Ist das Inkasso-Unternehmen registriert?
    Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de lässt sich prüfen, ob es sich bei dem Inkasso-Unternehmen, von welchem Sie die Forderung erhalten haben, um ein seriöses Inkasso-Unternehmen handelt. Jedes seriöse Inkasso-Unternehmen wird hier gelistet und darf nur bei entsprechender Nennung im Mahnwesen tätig sein.
  • Der BDIU vermittelt
    Haben Sie Probleme mit einem Inkasso-Unternehmen oder Fragen dazu, können Sie sich auch direkt an den BDIU wenden. Sofern das betreffende Inkasso-Unternehmen Mitglied im Verband ist, kann dieser auf Wunsch vermittelnd tätig werden.

Wenn Sie Fragen zu einer unserer Zahlungsaufforderungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

Quelle:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU), URL: http://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/wichtiger-tipp-fuer-verbraucher-so-erkenne-ich-eine-falsche-mahnung.

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